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Jobcenter Umzug in Berlin: Das sollten Sie unbedingt wissen

Natürlich haben auch Menschen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, ein Recht darauf, umzuziehen. Allerdings kommt das Amt nicht immer für einen solchen Umzug auf. Ein Jobcenter-Umzug in Berlin wird nur finanziell unterstützt, wenn Ihr Sachbearbeiter den Wohnungswechsel als erforderlich ansieht. Dafür gibt es feste Regeln, die wir Ihnen gern im Folgenden vorstellen.

Wir sind übrigens AFLEX, ein großer Dienstleister in der Hauptstadt, der Sie beim Jobcenter Umzug in Berlin tatkräftig unterstützt. So kommen Sie gut in die neuen vier Wände, nur eines sollten Sie auf jeden Fall beachten: Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung, bevor Sie Ihren Jobcenter Umzug in Berlin dingfest machen. Also vor dem Unterzeichnen des neuen Mietvertrags, sonst könnte es Probleme geben.

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Hartz 4 Umzug in Berlin wird zum Jobcenter-Umzug

Hartz 4 gibt es nicht mehr, darum sprechen wir nun von Jobcenter-Umzug oder Bürgergeld Umzug, was im Prinzip dasselbe ist wie ein Hartz 4 Umzug. Noch immer benötigen Sie eine Zusage vom Amt, wenn Sie eine Kostenerstattung für den Umzug und auch die Miete für die neue Wohnung absichern möchten.

Eine Notwendigkeit für den Umzug besteht laut Gesetz, wenn der Umzug …

  • … aus schwerwiegenden sozialen Gründen stattfinden muss.
  • … Sie umziehen müssen, um eine Arbeit anzunehmen.
  •  … das Wohnen in der alten Wohnung unzumutbar ist.
  • … der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt hat.

Ihre Gründe müssen Sie dem Jobcenter nachweisen – erfahrungsgemäß ist das meistens gar nicht so schwer.

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Hartz 4 Umzug in Berlin wird zum Jobcenter-Umzug

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Diese Services hat AFLEX für Ihren Bürgergeld Umzug im Angebot

Diese Services hat AFLEX für Ihren Bürgergeld Umzug im Angebot

Wenn Sie wissen, ob das Jobcenter Ihren Umzug finanziell unterstützt, können wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Oft übernimmt das Amt die Kosten für den Transporter mit Spritkosten, die Anschaffung der Umzugskartons sowie die Verpflegung für private Umzugshelfer. Auch die Gebühren für die Sperrmüll Entsorgung in Berlin sind oftmals mit drin.

Können Sie selbst aus nachgewiesenen Gründen nicht mit anpacken und auch keine privaten Helfer organisieren, sollten Sie an dieser Stelle noch einmal bei Ihrem Sachbearbeiter vorsprechen. Vielleicht bezahlt Ihnen das Jobcenter dann auch geeignete Möbelpacker.

Jede einzelne aufgeführte Leistung bieten wir Ihnen an. Gern händigen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag aus, den Sie Ihrem Sachbearbeiter zur Bewilligung vorlegen können. So steht dem Wohnungswechsel mit AFLEX bald schon nichts mehr im Weg.

AFLEX: Ihr Ansprechpartner für den nächsten Umzug!

Alles klar soweit? Dann sollten Sie zusätzlich noch wissen, dass die Kontaktaufnahme zu uns keinen Heller kostet und Sie natürlich zu nichts verpflichtet. Unsere Umzugsexperten beraten Sie und geben Ihnen weitere Tipps für Ihren bevorstehende Wohnungswechsel. Kommen wir ins Gespräch!

FAQ

Wie viel bekommt man vom Jobcenter bei Umzug?

Die Obergrenze der finanziellen Beihilfe liegt bei 4.500 Euro, doch das bekommt bei Weitem nicht jeder. Die meisten Bürgergeldempfänger erhalten auf Antrag eine Bewilligung für 500 bis 1.500 Euro.

Aus welchen Gründen bezahlt das Jobcenter den Umzug?

Das Jobcenter bezahlt Ihren Umzug, wenn Sie Leistungsempfänger sind und nachweisen können, dass Ihr Umzug erforderlich ist. Außerdem müssen die Aufwendungen für die neue Wohnung im angemessenen Rahmen liegen.

Wie viel Trinkgeld gibt man beim Umzug?

Ein normales Trinkgeld liegt bei 10 bis 20 Euro je Tag und Helfer. Die eigentliche Entlohnung kommt noch obendrauf.

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