Was nach dem Umzug umzumelden oder zu kündigen ist
Wer umzieht, vergisst in dem ganzen Stress oft, dass er sich ummelden beziehungsweise Verträge kündigen und neu abschließen muss. Außerdem sind viele Behörden und Unternehmen über die Adressänderung zu informieren. Diese organisatorischen Angelegenheiten kann Ihnen unser Umzugsservice leider nicht abnehmen.
Tipp für die Reihenfolge der Ummeldungen
Teilen Sie schon vor dem Umzug
Melden Sie sich nach dem Umzug als Erstes beim Einwohnermeldeamt um.
Ummelden, Kündigen und Informieren nach Umzug
Es gibt einen großen Unterschied, ob Sie innerhalb eines Stadtbezirks oder der Stadt umziehen beziehungsweise in eine andere Stadt übersiedeln.
- Sofern Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie diesen Stellen lediglich die neue Adresse mitteilen:
- Allen Versicherungen auch Kfz-Versicherung außer Hausrat
- Anbieter von Handyverträgen
- Banken
- Kita und Schule der Kinder
- Tasso oder andere Organisation, bei der Ihr Haustier gemeldet ist
- Kindergeldstelle (Familienkasse)
- BaföG-Amt (beim Umzug während des Bezugs muss der neue Mietvertrag beigefügt werden)
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Sofern Sie die Stadt verlassen, ist einiges zu beachten. Dies gilt unter Umständen auch, wenn Sie lediglich in einen anderen Stadtteil ziehen und Ihre Kinder daher eine neue Schule oder Kita besuchen müssen.
- Was Sie beim Umzug in eine andere Stadt beachten müssen:
- Das Auto ist bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnsitzes anzumelden.
- Teilen Sie dem Finanzamt des bisherigen und des neuen Wohnsitzes Ihre neue Anschrift mit.
- Kita oder Schule kündigen
- Kinder in neuen Einrichtungen anmelden
Wohnsitz ummelden: Wo und bis wann?
Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass Sie jede Änderung des Wohnsitzes anzeigen müssen. Die Einzelheiten regeln die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Wann muss ich mich ummelden, wenn ich umziehe?
In Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen haben Sie zwei Wochen Zeit, bis Sie sich ummelden müssen. In allen anderen Bundesländern beträgt die Frist eine Woche.
Kann ich mich vor meinem Umzug schon ummelden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müssen den aktuellen Wohnsitz melden, dies ist vor dem Umzug der alte Wohnsitz, an dem Sie bereits angemeldet sind.
Was braucht man für eine Ummeldung?
Für die Ummeldung des Wohnsitzes benötigen Sie eine Vermieterbescheinigung. Falls Sie Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sind, in das Sie einziehen, müssen Sie eine Selbsterklärung abgeben. Ferner müssen Sie die Ausweispapiere (Personalausweis und Reisepass falls vorhanden) aller Personen, die einziehen, vorlegen.
Zum Ummelden des Autos brauchen Sie die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Ihren Personalausweis sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und II mitbringen.
GEZ ummelden beim Umzug
Üblicherweise melden Sie alle Änderungen, die den Rundfunkbeitrag betreffen auf der Homepage „Ihr Rundfunkbeitrag“.
Sofern Sie beispielsweise zu einem Beitragszahler ziehen, melden Sie die alte Wohnung einfach ab. Ansonsten wählen Sie das Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“
Was muss ich alles kündigen, wenn ich umziehe?
Wie Sie sehen, gibt es extrem viele Stellen, die Sie vom Umzug benachrichtigen müssen. Eine Ummeldu