Der Schwarzwald-Baar-Kreis regelt die Sperrmüllentsorgung für Villingen-Schwenningen über das Amt für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Private Haushalte können Sperrmüll zweimal pro Kalenderjahr kostenlos abholen lassen. Die Anmeldung läuft telefonisch über die Servicenummer 07721 913-7555 oder online über das Portal des Abfallwirtschaftsamts. Pro Anmeldung gilt eine Mengenbegrenzung von maximal vier Kubikmetern, was in etwa einem Volumen von einem Meter Höhe, einem Meter Breite und vier Metern Länge entspricht. Einzelstücke dürfen nicht schwerer als fünfzig Kilogramm sein. Wer diese Grenze überschreitet, muss eine zweite Abholung anmelden oder auf eine Selbstanlieferung ausweichen.
Zur Selbstanlieferung stehen die Müllumschlagstation Tuningen und der Wertstoffhof Plus in Hüfingen zur Verfügung. Wer einen Sperrmüll-Anlieferschein vorlegt, kann dort bis zu zweihundert Kilogramm kostenfrei abgeben. Ohne Schein wird nach Gewicht abgerechnet. Altholz darf in Tuningen nicht angeliefert werden, sondern muss zum Recyclingzentrum. Wer das nicht weiß, macht eine unnötige Fahrt.
Bereitgestellt werden darf Sperrmüll frühestens am Vorabend des Abfuhrtermins ab 18 Uhr, spätestens bis 6:30 Uhr am Abholtag. Wer zu früh bereitstellt, riskiert, dass Unbefugte Gegenstände dazustellen. In diesem Fall kann der Anmelder für die Entsorgungskosten der fremden Stücke haftbar gemacht werden. Sperrmüll sollte deshalb so spät wie möglich an die Straße gestellt werden.
Viele unterschätzen, dass nicht alles, was sperrig ist, auch als Sperrmüll gilt. Bauschutt, alte Fliesen, Sanitärkeramik und verschmutzte Tapeten gehören nicht dazu. Diese Materialien müssen als Bauschutt oder Restabfall getrennt entsorgt werden. Elektroschrott, Altautos und Sondermüll unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen und werden vom Sperrmüllfahrzeug grundsätzlich nicht mitgenommen. Wer solche Materialien trotzdem bereitstellt, muss damit rechnen, dass sie liegenbleiben.
Altholz, also etwa alte Holzmöbel, bildet eine Ausnahme. Es wird zusammen mit dem Sperrmüll abgefahren, allerdings von einem separaten Fahrzeug. Säcke, Kleinteile und Abfälle aus anderen Fraktionen wie Biomüll oder Gelber Sack nimmt das Sperrmüllfahrzeug nicht mit.
Vermieter und Hausverwaltungen, die keine Grundgebühr entrichten, erhalten die kostenlose Abholung nicht. Für sie gilt eine Pauschalgebühr pro Abholung. Wer als Vermieter regelmäßig Wohnungen räumt oder Mietnachlässe abwickelt, sollte diese Kosten einkalkulieren oder auf einen privaten Entsorgungsdienstleister zurückgreifen.
Ab der dritten Inanspruchnahme im Kalenderjahr werden Abholungen und Selbstanlieferungen zusammengezählt und die Abrechnung erfolgt nach Gewicht. Wer bereits zweimal abgeholt hat und noch Restmengen übrig hat, sollte prüfen, ob eine Beauftragung von Aflex wirtschaftlich sinnvoller ist. Wir holen direkt ab, tragen aus dem Gebäude heraus und übernehmen auch Materialien, die nicht zum kommunalen Sperrmüll zählen. Für eine Einschätzung des Aufwands genügt ein kurzer Anruf.




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