Wer in Ulm Sperrmüll entsorgen möchte, sollte die Kategorisierung der EBU kennen, denn sie bestimmt, was wie entsorgt werden darf und welche Kontingente gelten. Als Sperrmüll gilt grundsätzlich alles, was wegen seiner Größe nicht in ein Restmüllgefäß passt, auch nach zumutbarer Zerkleinerung. Klassische Beispiele sind Sofas, Matratzen, Teppiche und sperrige Haushaltsgegenstände. Holzmöbel hingegen fallen nicht in die Sperrmüll-Kategorie, sondern werden am Recyclinghof als Altholz erfasst und in einem eigenen Container gesammelt. Das hat praktische Konsequenzen für die Planung. Wer Holzmöbel anliefert, verbraucht das Altholz-Kontingent, nicht das Sperrmüll-Kontingent. Beide Kontingente laufen separat und verfallen zum Jahresende, sofern sie nicht genutzt wurden. Seit 2023 können Privathaushalte Sperrmüll und Altholz jeweils bis zu viermal pro Jahr gebührenfrei abgeben, Bauschutt zweimal. Diese Freikontingente sind mengengebunden und gelten ausschließlich für Privathaushalte. Metallschrott zählt ebenfalls nicht als Sperrmüll und wird in einem eigenen Metallcontainer erfasst. Elektrogeräte werden gesondert behandelt und unterliegen der Elektroschrott-Richtlinie, die eine getrennte Erfassung und Verwertung vorschreibt. Renovierungsabfälle wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder Betonreste gehören weder zum Sperrmüll noch zum Altholz, sondern müssen als Bauschutt separat entsorgt werden. Tapetenabfälle wiederum sind Restabfall und dürfen nicht im Sperrmüll landen. Diese Trennpflichten gelten sowohl für die Selbstanlieferung am Recyclinghof als auch für die Bereitstellung zur Abholung. Wer Sperrmüll zur städtischen Abfuhr bereitstellt, darf dies frühestens am Vortag des Abfuhrtermins tun. Früher bereitgestellte Gegenstände gelten als Ordnungswidrigkeit, können zur Anzeige gebracht werden und führen zur Berechnung der vollständigen Entsorgungskosten. Die EBU betreibt in Ulm sieben Recyclinghöfe, an denen Privathaushalte mit dem Abfallgebührenbescheid und dem aufgedruckten DataMatrix-Code anliefern können. Ohne diesen Nachweis ist eine kostenfreie Anlieferung nicht möglich, da die EBU so sicherstellt, dass nur Ulmer Haushalte die Freikontingente nutzen. Gewerbetreibende haben andere Kontingente und müssen jede Anlieferung gesondert abrechnen. Wer all diese Regeln kennt, kann die städtischen Angebote gezielt nutzen. Wer größere Mengen hat, Renovierungsabfälle entsorgen muss oder schlicht keine Zeit für Recyclinghof-Fahrten aufwenden möchte, ist mit einem privaten Entsorgungsdienstleister wie AFLEX besser bedient. Wir kennen die lokalen Vorschriften, sortieren die Fraktionen korrekt und kümmern uns um den gesamten Abtransport, egal ob es sich um eine einzelne Couch oder eine vollständige Wohnungsauflösung handelt.
„Bei der Entrümpelung unserer Garage fühlte ich mich rundum gut betreut. Die Mitarbeiter waren hilfsbereit und haben ihre Arbeit gründlich und professionell erledigt."
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