Wer in Solingen Sperrmüll entsorgen möchte, steht vor einem Regelwerk, das auf den ersten Blick übersichtlich wirkt, in der Praxis aber einige Fallstricke enthält. Die Stadtbetriebe Solingen nehmen Sperrgut nur unter bestimmten Bedingungen mit, und wer diese nicht kennt, riskiert, dass der Wagen einfach weiterfährt oder ein Bußgeld folgt.
Sperrgut muss am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr bereitstehen, frühestens jedoch ab 20:00 Uhr des Vortags. Es darf nicht auf Rasenflächen abgestellt werden und muss an einem befestigten, ebenerdig zugänglichen Standort stehen. Das Fahrzeug braucht außerdem eine freie Ladegasse von mindestens 2,20 Metern. Wer das Sperrgut zu früh herausstellt, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob der Termin korrekt angemeldet wurde.
Die Trennpflicht ist ein weiterer Punkt, den viele unterschätzen. Elektrogeräte, Metallteile und Brennbares wie Möbel und Möbelteile müssen getrennt voneinander bereitgestellt werden. Gemischte Stapel werden nicht mitgenommen. Elektrogeräte müssen vor der Bereitstellung von Strom und Wasser getrennt sein. Wer Türen, Fußleisten, Gebäudebestandteile oder Baustellenabfälle dazustellt, wird ebenfalls abgewiesen, denn diese Materialien fallen nicht unter die Definition von Sperrgut gemäß Abfallsatzung.
Mengenmäßig darf jedes Einzelteil von zwei Personen verladen werden können und nicht schwerer als 70 Kilogramm sein. Mindestens drei Sperrgutteile müssen vorhanden sein, damit die Abfuhr überhaupt stattfindet. Laut Abfallwirtschaftssatzung steht jedem Haushalt einmal im Jahr eine kostenlose Abholung zu, bei Bedarf sind weitere Termine möglich, die dann kostenpflichtig werden.
Anmeldungen laufen über das Serviceportal der Stadt, per Post oder per E-Mail an die Stadtbetriebe. Wer schriftlich anmeldet, erhält den Termin in der Regel ein bis zwei Wochen nach Eingang per Brief. Wer es eiliger hat, kann eine Expressabfuhr beantragen, die ebenfalls kostenpflichtig ist und ein unterschriebenes Formular erfordert.
Für viele Situationen ist der städtische Weg trotzdem nicht die praktischste Lösung. Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und größere Mengen liegen außerhalb des städtischen Angebots. Wer eine Wohnung leerräumt, nach einem Todesfall handeln muss oder einfach keine Zeit für Anmeldefristen und Bereitstellungsregeln hat, ist mit einem privaten Entsorgungsdienstleister besser bedient. Aflex holt das Sperrgut direkt aus dem Objekt, sortiert es fachgerecht und kümmert sich um die Entsorgung, ohne dass Sie sich um Trennpflichten oder Bereitstellungsregeln Gedanken machen müssen. Sprechen Sie uns an, wir klären gemeinsam, welche Lösung für Ihre Situation sinnvoll ist.




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