Karlsruhe ist in zwei Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, die sich in ihren Sperrmüllregeln deutlich unterscheiden. Wer in der Stadt Karlsruhe wohnt, fällt unter den TSK (Technische Services Karlsruhe). Dort stehen Haushalten zwei kostenfreie Entsorgungswege pro Jahr zur Verfügung: der feste Straßensperrmüll-Termin und der sogenannte „Sperrmüll auf Abruf". Für letzteren wählt man aus drei angebotenen Terminen, meldet sich über das Online-Formular des TSK oder die Behördennummer 115 an und stellt den Sperrmüll am Abholtag bis 6:30 Uhr an den Gehwegrand. Gegenstände dürfen dabei höchstens 2,20 Meter lang sein, und die Gesamtmenge ist auf vier Kubikmeter begrenzt. Wer im Landkreis Karlsruhe lebt, fällt in den Zuständigkeitsbereich des AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe). Hier ist die Abholung kostenpflichtig, die Buchung läuft ausschließlich online, eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Die Mengengrenzen sind enger gefasst: maximal drei Kubikmeter, Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 75 Kilogramm sein und müssen unter zwei Metern Länge sowie 1,50 Metern Breite bleiben. Was diese Grenzwerte überschreitet, muss vorher zerkleinert werden, sonst bleibt es stehen. Hinzu kommt eine strikte Fraktionstrennung: Restsperrmüll, Altholz aus dem Innenbereich und Metalle beziehungsweise Elektrogroßgeräte müssen getrennt bereitgestellt werden, weil sie mit verschiedenen Fahrzeugen abgefahren werden. Wer das vergisst, riskiert, dass ein Teil des Sperrmülls nicht mitgenommen wird. Beide Bereiche schließen bestimmte Materialien grundsätzlich aus. Bauabfälle wie Fliesen, Sanitärkeramik, Gipsplatten, Laminat oder Türen gehören nicht zum Sperrmüll und müssen als Bauschutt separat entsorgt werden. Gleiches gilt für Asbest, Autoreifen, Leuchtstoffröhren, Flachglas, Fenster und Spiegel. Auch Schadstoffe und Autoteile werden nicht mitgenommen. Wer solche Materialien hat, muss sie über andere Wege entsorgen, etwa über Wertstoffhöfe oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen. In der Stadt Karlsruhe nehmen die Wertstoffstationen in der Nordbeckenstraße und der Maybachstraße auch Sperrmüll zur Selbstanlieferung an. Im Landkreis können Altholz, Metalle und Wertstoffe auf den Wertstoffhöfen sowie am Entsorgungszentrum Bruchsal gebührenfrei angeliefert werden, Restsperrmüll dort ebenfalls, allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Wer die städtischen Wege nutzen möchte, sollte die Jahresgrenzen im Blick behalten. Wer mehr anfallen hat, als das kommunale System erlaubt, oder wer Materialien loswerden muss, die der TSK oder AWB nicht annehmen, ist mit einem privaten Entsorgungsservice besser bedient. Wir bei AFLEX kennen diese Regelwerke und koordinieren die Entsorgung so, dass jede Fraktion auf dem richtigen Weg landet.
„Bei der Entrümpelung unserer Garage fühlte ich mich rundum gut betreut. Die Mitarbeiter waren hilfsbereit und haben ihre Arbeit gründlich und professionell erledigt."
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