Duisburg hat seine Sperrgutentsorgung in den letzten Jahren deutlich strukturierter aufgestellt. Seit Ende Januar 2024 gilt bei der kostenlosen Abholung durch die Wirtschaftsbetriebe eine strenge Fraktionspflicht. Elektro- und Metallgegenstände müssen getrennt vom restlichen Sperrgut bereitgestellt werden, weil separate Fahrzeuge zu unterschiedlichen Zeiten kommen. Wer das nicht beachtet, riskiert, dass ein Teil des Guts liegen bleibt. Dazu kommt eine Besonderheit bei elektrischen Einbauten: Demontierbare Teile wie die LED-Beleuchtung eines Schranks gelten als eigenständige Elektroaltgeräte und müssen separat angemeldet werden. Fest eingebaute Komponenten hingegen zählen zum Gesamtgerät. Diese Unterscheidung ist in der Praxis nicht immer eindeutig und führt regelmäßig zu Rückfragen beim Kundencenter der Wirtschaftsbetriebe.
Für die Bereitstellung am Straßenrand gelten klare Maßgaben. Alle Gegenstände müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr ebenerdig und für das Sammelfahrzeug erreichbar stehen. Stücke mit mehr als zwei Metern Länge werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Arbeitsplatten müssen deshalb vorab auf dieses Maß gekürzt werden. Kühlschränke und Gefriertruhen dürfen keine Lebensmittelreste enthalten, Rasenmäher müssen vollständig von Öl und Benzin befreit sein. Aquarien und Terrarien nimmt die kommunale Abholung nur bis zu einem Fassungsvermögen von 100 Litern mit.
Wer keinen Heraustrage-Service der Wirtschaftsbetriebe in Anspruch nehmen möchte oder kann, muss das Gut selbst bis auf die Straße bringen. Der städtische Heraustrage-Service ist kostenpflichtig, erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Werktagen und ist zeitlich begrenzt. Für Personen, die körperlich eingeschränkt sind oder größere Mengen aus mehreren Stockwerken räumen müssen, ist das eine erhebliche Hürde.
Nicht alles darf überhaupt über die kommunale Sperrgutabholung entsorgt werden. Bauholz, Bauschutt, Kfz-Teile, Schadstoffe wie Farbreste, Tapeten, Laminat sowie Sanitärobjekte wie Wannen, Waschbecken oder Toilettenbecken gehören nicht in den Sperrmüll. Diese Materialien müssen entweder zu einem der vier Recyclinghöfe der Wirtschaftsbetriebe gebracht oder über einen privaten Entsorgungsdienstleister abgeholt werden. Die Recyclinghöfe in Röttgersbach, Hochfeld, Huckingen und Rheinhausen sind montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet, lassen ab 17:30 Uhr jedoch keine Fahrzeuge mehr auf das Gelände.
Wer unangemeldetes Sperrgut einfach an die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Wirtschaftsbetriebe ahnden das mit Bußgeldern. Auch das Abstellen vor fremden Grundstücken oder in öffentlichen Grünanlagen ist unzulässig. Wer die Anmeldefrist verpasst hat und schnell handeln muss, kann den Express-Service der Wirtschaftsbetriebe nutzen. Eine Abholung am Folgetag ist möglich, sofern die Anmeldung bis 12:00 Uhr erfolgt. Noch schnellere Abholung am selben Tag setzt eine Anmeldung bis 10:00 Uhr voraus. Express-Termine werden ausschließlich montags bis freitags vergeben.
Für alle Fälle, in denen die kommunale Abholung nicht passt, ob wegen Mengenbegrenzung, verbotener Materialien, fehlender Transportfähigkeit oder schlicht zu langer Wartezeit, ist ein privater Entsorgungsservice wie Aflex die praktischere Lösung. Wir kennen die Duisburger Vorschriften, sortieren fachgerecht und entsorgen auch das, was die Wirtschaftsbetriebe nicht mitnehmen. Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Anfrage per E-Mail an info@aflex.de oder ein Anruf auf unserer kostenlosen Hotline 0800 2393 100.




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