
Weitere Vorteile einer Beauftragung von AFLEX in der Hansestadt
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Transparente Kosten für die Schadstoffentsorgung: Sie profitieren von fairen Fixpreisangeboten, an die wir uns zuverlässig halten.
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Geschultes und zertifiziertes Personal: Unser Team ist umfassend ausgebildet, um gefährliche Abfälle sicher zu transportieren.
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Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften: Wir halten uns an alle relevanten kommunalen und bundesweiten Gesetzesregelungen.
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Umfangreiche Zusatzservices: Auf Wunsch erhalten Sie weitere Entsorgungsdienstleistungen für Gewerbemüll oder Restmüll zu attraktiven Konditionen.




Wobei handelt es sich um Sondermüll?
Bei Sondermüll handelt es sich - wie der Name schon sagt - um Müll, der gesondert betrachtet und behandelt werden muss. Er enthält Problemstoffe, die aufgrund der gesundheits- und umweltschädigenden Eigenschaften nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Oft werden diese Abfälle speziell gekennzeichnet, etwa durch Warnsymbole wie Totenköpfe oder eine Flamme, die auf ihre Gefährlichkeit und leichte Entzündlichkeit hinweisen.
Zu den typischen Gefahrstoffen zählen:
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Chemikalien wie Säuren, Laugen und Lösungsmittel
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Altöl und Schmierstoffe
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Pestizide und Pflanzenschutzmittel
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Farben und Lacke, dazu gehören Spraydosen, Farb- und Lackreste
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Elektrogeräte wie alte Handys, Radios oder Energiesparlampen
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Batterien und Akkus sowie Elektrokleingeräte
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Medikamente und medizinische Geräte

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Was ist bei der Entsorgung von Sondermüll zu beachten?

Schadstoffe entsorgen überlässt man am besten echten Entsorgungsprofis wie AFLEX. Neben der Restmüllentsorgung, Gartenabfallentsorgung oder Brandabfallentsorgung bietet das Unternehmen eine fachgerechte und rechtskonforme Entsorgung von Sondermüll zu fairen Preisen in der Hansestadt Hamburg an.
Für die Entsorgung von Sondermüll gelten spezielle gesetzliche Regelungen: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt fest, wie problematische Abfälle zu verwerten und beseitigen sind, um Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. Sie enthält Regelungen zur Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen. Hinzu kommen Spezialregelungen für bestimmte Abfallarten:
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Batterien und Akkus müssen bei speziellen Sammelstellen abgegeben werden
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Elektrogeräte müssen laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getrennt gesammelt und recycelt werden
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Altöl muss ebenfalls getrennt entsorgt und darf nicht mit anderen Abfällen vermischt werden
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