Die EBU Ulm hat für die Küchenentsorgung klare Spielregeln gesetzt, die sich von anderen Städten teils deutlich unterscheiden. Wer sie kennt, spart Zeit und vermeidet unnötige Kosten. Wer sie ignoriert, steht am Recyclinghof mit einer abgelehnten Ladung da oder erhält Post vom Ordnungsamt.
Der wichtigste Punkt betrifft die Materialtrennung. Küchenmöbel aus Holz, also Ober- und Unterschränke, Spanplattenteile und Verkleidungen, gelten am EBU-Recyclinghof als Altholz. Sie kommen in den Altholzcontainer, nicht in die Sperrmüllpresse. Das klingt nach einer Kleinigkeit, hat aber eine praktische Konsequenz. Eine Anlieferung mit gemischtem Inhalt darf auf dem Hof nicht nachsortiert werden. Wer unvorbereitet ankommt, muss die Ladung wieder mitnehmen.
Für Elektrogroßgeräte gilt eine eigene Regelung. Kühlschränke, Spülmaschinen, Herde und ähnliche Geräte fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dürfen nur am Recyclinghof Grimmelfingen abgegeben werden. Die anderen EBU-Standorte nehmen Elektrogroßgeräte nicht an. Wer das nicht weiß und zum falschen Hof fährt, verliert Zeit.
Fliesen, Sanitärkeramik und ähnliche Renovierungsabfälle zählen als Bauschutt und folgen einem dritten Entsorgungsweg. Sie gehören weder zum Sperrmüll noch zum Altholz. Wer eine Küche komplett herausreißt, hat mindestens drei verschiedene Fraktionen zu managen.
Hinzu kommen die Freikontingente. Ulmer Privathaushalte können Altholz bis zu viermal pro Jahr kostenfrei am Recyclinghof abgeben, jeweils bis zu einem Kubikmeter. Wer diese Menge bereits ausgeschöpft hat, zahlt für jede weitere Anlieferung. Für die Sperrmüllabholung steht pro Jahr ein kostenloses Abfuhrkontingent zur Verfügung. Zusätzliche Abholungen sind gebührenpflichtig und müssen gesondert angemeldet werden.
Besonders relevant für alle, die im Herbst oder Winter eine Küche entsorgen wollen: Die Sperrmüllabfuhr der EBU pausiert von Mitte November bis Anfang März. Wer in dieser Zeit Sperrmüll vor die Tür stellt, begeht eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Als Alternative bleibt in diesem Zeitraum die Selbstanlieferung am Recyclinghof oder die Beauftragung eines privaten Entsorgungsunternehmens.
Noch ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Für jede Anlieferung am EBU-Recyclinghof ist der Abfallgebührenbescheid mitzubringen. Der aufgedruckte Code wird beim Einfahren gescannt. Ohne diesen Nachweis ist keine Anlieferung möglich. Wer ihn nicht findet, muss ihn vor dem Termin neu beantragen.
Für Auftraggeber, die Aflex mit der Küchenentsorgung in Ulm beauftragen, entfällt dieser gesamte Aufwand. Wir kennen die aktuellen Regelungen, bringen die nötigen Nachweise mit und liefern jede Fraktion an den richtigen Standort. Wer Fragen zur Abwicklung hat, erreicht uns telefonisch oder per E-Mail.




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