Reutlingen hat für die Entsorgung von Küchen und Dämmstoffen ein zweigeteiltes System, das viele erst dann kennenlernen, wenn sie bereits vor dem falschen Entsorgungsort stehen. Der Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich nimmt zwar Holzmöbel, Sperrmüll und Elektroaltgeräte an, schließt aber mineralisches Isoliermaterial ausdrücklich aus. Das betrifft Glas- und Steinwolle ebenso wie andere künstliche Mineralfasern, die unter dem Begriff KMF zusammengefasst werden. Wer KMF-Deckenplatten entsorgen möchte oder nach dem Abbau einer alten Küchenzeile auf Dämmmatten stößt, muss zwingend das Entsorgungszentrum Dußlingen-Rahnsbachtal anfahren. Dieses Zentrum nimmt Abfälle aus beiden Landkreisen Reutlingen und Tübingen an und ist die einzige reguläre Anlaufstelle für diese Materialien in der Region. Mineralwolle muss dabei in reißfesten Säcken angeliefert werden, lose Anlieferungen werden abgewiesen. Die Entsorgung ist kostenpflichtig, weshalb es sich lohnt, vor der Anlieferung nach den geltenden Tarifen zu fragen.
Für Elektrogeräte gilt ein anderer Rahmen. Das Elektrogerätegesetz schreibt seit 2006 vor, dass Altgeräte nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Am Schinderteich werden Elektrogeräte jeder Größe angenommen, Großgeräte können zusätzlich einmal jährlich kostenlos per Sperrmüll auf Abruf abgeholt werden. Kühlschränke nehmen dabei eine Sonderstellung ein. Sie enthalten Kältemittel und Öle, die nur von zertifizierten Fachbetrieben sicher entleert werden dürfen. Wer einen Kühlschrank einfach an die Straße stellt oder in den Sperrmüll gibt, riskiert Bußgelder und haftet für unsachgemäße Entsorgung.
Besondere Aufmerksamkeit verdient Asbest. In Küchen, die vor den 1990er-Jahren eingebaut wurden, kann Asbest in Klebern unter Vinylböden, in Fugenmassen, in Deckenpaneelen oder in Isolierplatten hinter Herden stecken. Schwach gebundener Asbest, wie er in alten Klebern vorkommt, gilt als besonders gefährlich, weil er beim Abschleifen oder Brechen Fasern freisetzt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 schreibt vor, dass Tätigkeiten mit Asbest spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde und der Berufsgenossenschaft angezeigt werden müssen. Wer ohne diese Anzeige arbeitet, macht sich strafbar. Asbesthaltige Kleinmengen bis zu einem begrenzten Volumen können im Entsorgungszentrum Dußlingen gegen eine Kleinanlieferungsgebühr abgegeben werden, größere Mengen erfordern eine gesonderte Abstimmung mit der Anlage. Der Transport muss in geeigneten, gekennzeichneten Behältnissen erfolgen, und die Entsorgung wird mit einem Nachweis dokumentiert.
Wer eine Küche in Reutlingen selbst entsorgen möchte, muss also mindestens zwei Stellen anfahren. Den Schinderteich für Holz und Elektro, Dußlingen für Mineralwolle und Asbest. Dazu kommen Verpackungsvorschriften, Mengenbegrenzungen und im Asbestfall eine Anzeigepflicht. AFLEX kennt diese Abläufe aus der täglichen Praxis und koordiniert alle Schritte, von der Demontage über die Fraktionstrennung bis zur dokumentierten Abgabe. Wer Fragen zur Entsorgung einer konkreten Küche hat, erreicht uns telefonisch unter 0800 2393 100 oder per E-Mail an info@aflex.de.




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