Gießen teilt sich entsorgungsrechtlich in zwei Zuständigkeitsbereiche auf. Das Stadtgebiet untersteht dem städtischen Stadtreinigungs- und Fuhramt, das Entsorgungsgebühren eigenständig regelt. Der Landkreis Gießen organisiert die Abfallwirtschaft für alle umliegenden Gemeinden separat. Wer also in Biebertal, Grünberg oder Hungen einen Keller räumt, folgt anderen Anmelderegeln als jemand in der Gießener Innenstadt. Für private Haushalte bieten beide Gebietskörperschaften die Sperrmüllabholung zweimal jährlich kostenlos an, nach vorheriger Anmeldung und direkt an der Grundstücksgrenze. Einzelteile müssen eine bestimmte Maximallänge und ein Maximalgewicht einhalten, grob zerteilt, aber nicht zertrümmert. Wer größere Mengen entsorgen möchte, kann das Abfallwirtschaftszentrum an der Lahnstraße in Gießen nutzen, das auch größere Lieferungen annimmt, teils gegen Gebühr. Kommunale Wertstoffhöfe im Landkreis nehmen Wertstoffe bis zu einem festgelegten Volumen kostenlos an. Für einen vollen Keller reichen diese kommunalen Wege allein selten aus. Professionelle Entrümpelungsfirmen wie AFLEX bündeln den Abtransport in einem Arbeitsgang und steuern die verschiedenen Entsorgungswege selbst an. Das spart mehrere Fahrten und die Koordination mit verschiedenen Stellen.
Vor dem Termin lohnt es sich, einige Dinge zu klären. Zunächst sollte feststehen, welche Gegenstände erhalten bleiben sollen. Unentschlossenheit am Einsatztag kostet Zeit und kann den Ablauf verlangsamen. Wer Gegenstände mit emotionalem oder finanziellem Wert im Keller vermutet, sollte diese vorab heraussuchen oder zumindest markieren. Kellertüren, die selten geöffnet werden, sollten vor dem Termin auf ihre Funktion geprüft werden. Verklemmte Schlösser oder schwergängige Türen sind ein häufiger, aber leicht vermeidbarer Verzögerungsgrund. Im Rahmen unserer Vor-Ort-Besichtigung nehmen wir uns gezielt Zeit, solche Punkte gemeinsam mit Ihnen durchzugehen.
Enthält der Keller Materialien wie Farben, Lacke oder Altöl, handelt es sich um Sondermüll, der gesondert entsorgt werden muss und nicht in den Sperrmüll gehört. Gipsplatten dürfen ausschließlich über Deponien oder spezialisierte Entsorgungshöfe abgegeben werden. Asbest ist ein Sonderfall, der besondere Vorsicht erfordert. Wer im Keller Asbestplatten vermutet, darf diese keinesfalls selbst anfassen oder brechen. Hier ist ein zertifizierter Fachbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Wir weisen Sie im Rahmen der Besichtigung auf solche Materialien hin und koordinieren bei Bedarf die entsprechenden Schritte.
Schließlich lohnt ein Blick auf die steuerliche Seite. Entrümpelungskosten für private Räume können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angegeben werden. In Erbschaftsfällen sind sie unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit absetzbar. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Rechnung aus, die alle relevanten Angaben enthält.




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