
Natürlich haben auch Menschen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, ein Recht darauf, umzuziehen. Allerdings kommt das Amt nicht immer für einen solchen Umzug auf. Ein Jobcenter-Umzug in Berlin wird nur finanziell unterstützt, wenn Ihr Sachbearbeiter den Wohnungswechsel als erforderlich ansieht. Dafür gibt es feste Regeln, die wir Ihnen gern im Folgenden vorstellen.
Wir sind übrigens AFLEX, ein großer Dienstleister in der Hauptstadt, der Sie beim Jobcenter Umzug in Berlin tatkräftig unterstützt. So kommen Sie gut in die neuen vier Wände, nur eines sollten Sie auf jeden Fall beachten: Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung, bevor Sie Ihren Jobcenter Umzug in Berlin dingfest machen. Also vor dem Unterzeichnen des neuen Mietvertrags, sonst könnte es Probleme geben.




Hartz 4 Umzug in Berlin wird zum Jobcenter-Umzug
Hartz 4 gibt es nicht mehr, darum sprechen wir nun von Jobcenter-Umzug oder Bürgergeld Umzug, was im Prinzip dasselbe ist wie ein Hartz 4 Umzug. Noch immer benötigen Sie eine Zusage vom Amt, wenn Sie eine Kostenerstattung für den Umzug und auch die Miete für die neue Wohnung absichern möchten.
Eine Notwendigkeit für den Umzug besteht laut Gesetz, wenn der Umzug …
- … aus schwerwiegenden sozialen Gründen stattfinden muss.
- … Sie umziehen müssen, um eine Arbeit anzunehmen.
- … das Wohnen in der alten Wohnung unzumutbar ist.
- … der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt hat.
Ihre Gründe müssen Sie dem Jobcenter nachweisen – erfahrungsgemäß ist das meistens gar nicht so schwer.

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Diese Services hat AFLEX für Ihren Bürgergeld Umzug im Angebot
Wenn Sie wissen, ob das Jobcenter Ihren Umzug finanziell unterstützt, können wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Oft übernimmt das Amt die Kosten für den Transporter mit Spritkosten, die Anschaffung der Umzugskartons sowie die Verpflegung für private Umzugshelfer. Auch die Gebühren für die Sperrmüll Entsorgung in Berlin sind oftmals mit drin.
Können Sie selbst aus nachgewiesenen Gründen nicht mit anpacken und auch keine privaten Helfer organisieren, sollten Sie an dieser Stelle noch einmal bei Ihrem Sachbearbeiter vorsprechen. Vielleicht bezahlt Ihnen das Jobcenter dann auch geeignete Möbelpacker.
Jede einzelne aufgeführte Leistung bieten wir Ihnen an. Gern händigen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag aus, den Sie Ihrem Sachbearbeiter zur Bewilligung vorlegen können. So steht dem Wohnungswechsel mit AFLEX bald schon nichts mehr im Weg.
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