Dachböden in älteren Gebäuden bergen Materialien, die auf den ersten Blick harmlos aussehen, aber besondere Sorgfalt erfordern. Das gilt vor allem für Dämmwolle und Isoliermaterial aus der Zeit vor den 1990er Jahren. Mineralwolle, die vor 1996 produziert wurde, gilt nach aktuellem Recht als gefährlicher Abfall, weil sie lungengängige Fasern freisetzen kann. Wer ein Gebäude aus dieser Ära entrümpelt und keine lückenlosen Belege über die verbauten Materialien besitzt, sollte diesen Punkt ernst nehmen. Eine Laboranalyse schafft Klarheit, bevor mit dem Abtransport begonnen wird.
Noch strenger sind die Regeln rund um Asbest. Asbesthaltige Baustoffe sind mit bloßem Auge nicht sicher zu identifizieren. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 gilt auch für Privatpersonen und legt fest, wie mit asbesthaltigen Materialien bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten umzugehen ist. Zuständige Aufsichtsbehörde im Raum Gießen ist das Regierungspräsidium Gießen. Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Aflex prüft im Rahmen der Besichtigung, ob Hinweise auf solche Materialien vorliegen, und koordiniert bei Bedarf die fachgerechte Probenahme und Entsorgung.
Neben Schadstoffen gibt es weitere Entsorgungspflichten, die viele Auftraggeber überraschen. Alte Elektrogeräte wie Radios, Staubsauger, Leuchten oder Küchengeräte gelten als Elektroschrott und dürfen nicht zusammen mit Sperrmüll bereitgestellt werden. Gleiches gilt für Farbreste, Lösungsmittel oder alte Batterien, die als Sondermüll zu behandeln sind. Im Landkreis Gießen haben Haushalte die Möglichkeit, Sperrmüll zweimal jährlich kostenlos abholen zu lassen, nach vorheriger Anmeldung. Für Schadstoffe und Wertstoffe gelten gesonderte Annahmebedingungen am Recyclinghof; unter anderem ist ein Personalausweis oder Gebührenbescheid mitzubringen. Diese lokalen Regelungen kennen wir und berücksichtigen sie bei der Sortierung direkt auf dem Dachboden, damit die Entsorgung reibungslos verläuft.
Einen finanziellen Aspekt sollten Privatpersonen kennen. Die Kosten für eine Dachbodenentrümpelung durch einen Dienstleister lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt für die Arbeitsleistung, nicht für Materialkosten oder Entsorgungsgebühren. Wer eine entsprechende Rechnung aufbewahrt, kann diesen Vorteil ohne großen Aufwand nutzen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.




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