Asbest ist in Deutschland seit 1993 vollständig verboten, aber in Gebäuden, die vor diesem Jahr errichtet oder saniert wurden, kann er noch in verschiedensten Formen stecken. Das betrifft offensichtliche Materialien wie Wellasbestplatten auf Garagendächern ebenso wie weniger sichtbare Einbauten: Dichtungsschnüre in alten Heizkesseln, Spachtelmassen hinter Fliesen, Putze an Decken oder Brandschutzverkleidungen in Treppenhäusern. Wer ein älteres Gebäude in Oberhausen saniert oder abreißt, sollte vor Beginn der Arbeiten klären, ob Asbest vorhanden ist. Das gilt besonders für Gebäude aus den 1960er und 1970er Jahren, in denen Asbest besonders häufig verarbeitet wurde.
Für die Entsorgung unterscheidet das Regelwerk zwischen schwach gebundenem und fest gebundenem Asbest. Schwach gebundener Asbest, wie er in Spritzasbest oder bestimmten Dämmmaterialien vorkommt, gilt als besonders gefährlich, weil er Fasern leicht freisetzt. Fest gebundener Asbest, wie in Eternitplatten oder Wellasbestplatten, ist stabiler, solange er intakt bleibt. Sobald solche Platten brechen, sägen oder schleifen, werden Fasern freigesetzt. Deshalb ist es entscheidend, dass niemand ohne Schutzausrüstung und Fachkenntnis an diese Materialien herangeht.
In NRW überwacht die Bezirksregierung Düsseldorf die Zulassung von Betrieben, die Asbestarbeiten durchführen dürfen. Fachbetriebe benötigen eine Zulassung nach TRGS 519, die regelmäßig überprüft wird. Wer einen nicht zertifizierten Betrieb beauftragt, riskiert gesundheitliche Schäden und rechtliche Konsequenzen gleichermaßen. Behörden können bei unsachgemäßer Entsorgung Bußgelder verhängen und die Kosten einer ordnungsgemäßen Nachentsorgung dem Verursacher auferlegen.
Der Wirtschaftsbetrieb Oberhausen (WBO) ist für die Annahme gefährlicher Abfälle in der Stadt zuständig. Asbesthaltige Materialien müssen vorab angemeldet werden und dürfen weder über den Sperrmüll noch die normale Abfallentsorgung entsorgt werden. Kleinmengen können über Schadstoffmobile oder Wertstoffhöfe mit Sonderabfallannahme abgegeben werden, sofern die Materialien staubdicht verpackt und korrekt gekennzeichnet sind. Für größere Mengen, wie sie bei Dachabdeckungen, Fassadensanierungen oder Abrissarbeiten anfallen, ist ein zertifizierter Entsorgungsbetrieb zwingend erforderlich.
Wer selbst Hand anlegen möchte, sollte wissen, dass das Entfernen von Asbestmaterialien durch Privatpersonen in Deutschland grundsätzlich verboten ist, wenn dabei Fasern freigesetzt werden können. Selbst das Abladen von Asbestplatten auf einem Wertstoffhof setzt voraus, dass die Platten unbeschädigt und ordnungsgemäß verpackt sind. Sicherer und am Ende auch unkomplizierter ist es, den gesamten Vorgang an einen Fachbetrieb zu übergeben, der Verpackung, Transport und Nachweis aus einer Hand liefert.
AFLEX begleitet Auftraggebende in Oberhausen durch diesen Prozess, von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Dokumentation. Wer sich unsicher ist, ob ein Material Asbest enthält, kann uns für eine Ersteinschätzung kontaktieren. Wir empfehlen in solchen Fällen eine Materialprobe durch ein akkreditiertes Labor, bevor Abbrucharbeiten beginnen. So lassen sich unnötige Risiken vermeiden und der Entsorgungsweg von Anfang an korrekt planen.




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